Nicht richtig freuen kann sich unser lieber Herr Gehrke über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011. Der BGH urteilte nun, dass die Kosten für die Überwachung der Grundstücke nicht von der Parkräume KG verlangt werden dürfen. Auch diese erheblichen Kosten stellt die Parkräume KG den Betroffenen nämlich in Rechnung, da die Parkräume KG mehr als 3000 Standorte in Deutschland betreut und überwachen lässt. Der BGH führt dazu u.a. aus:
“ Nach dem Sachvortrag der Beklagten umfassen die aufgrund des Rahmenvertrages erbrachten Leistungen neben der Vorbereitung des Abschleppens auch die Überwachung des Grundstücks im Hinblick auf unberechtigtes Parken. Dies ergibt sich zudem aus der Anlage 1 zum Rahmenvertrag, wonach unberechtigt parkende Fahrzeuge “… nach Kontrollgängen von Schlepp-Co (jetzt Parkräume KG) Mitarbeitern” entfernt werden. Der hierauf entfallende Kostenanteil der Grundgebühr ist von der Klägerin nicht zu ersetzen. Denn Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung durch regelmäßige Kontrollgänge, zählen nicht zu dem adäquat verursachten und damit erstattungsfähigen Schaden. Solchen allgemeinen Überwachungsmaßnahmen fehlt der Bezug zur konkreten Besitzstörung, da sie nicht entfallen, wenn die schädigende Handlung hinweggedacht wird; sie entstehen unabhängig von dem konkreten schadensstiftendenden Ereignis. Vorkehrungen zur Überwachung des Parkplatzes sind daher im Verhältnis zum Schädiger der Sphäre des Grundstücksbesitzers zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1979 – VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 237).”
Ein wichtiges und richtungsweisendes Urteil, wie wir finden. Es beweist mal wieder, dass die Parkräume KG eine reine Abzocke-Firma ist.
Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Parkräume KG sind somit nach wie vor als gut zu bezeichnen.
BGH, V ZR 30/11, Urteil vom 02.12.2011.
Posted by admin on 01/20/2012 at 13:15 under Uncategorized.
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Wer in die Fänge der Parkräume KG geraten ist und sein Fahrzeug nicht wiedergefunden hat, kann folgendermaßen vorgehen:
Bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts den geforderten Betrag der Parkräume KG als Sicherheit hinterlegen und sich die Hinterlegung bestätigen lassen.
Damit wird das von der Parkräume KG in Anspruch genommene Zurückbehaltungsrecht nach § 273 III BGB abgewendet und sie muss bei Vorlage des Hinterlegungsnachweises sofort das Auto herausgeben bzw. den Standort des Fahrzeugs verraten.
Auf diese Weise erhält man sein Fahrzeug zurück, ohne der Parkräume KG Geld geben zu müssen.
Die Herausgabe darf die Hinterlegungsstelle auf Antrag nur vornehmen, wenn
- sich alle Beteiligten einig sind und dies der Hinterlegungsstelle mitteilen
- eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich die Empfangsberechtigung ergibt
Wenn alle Betroffenen so handeln, so hätte sich die Abzocke der Parkräume KG durch akuten Geldmangel bald erledigt.
Posted by admin on 02/24/2011 at 22:25 under Uncategorized.
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Auch wenn es hier in letzter Zeit nicht so viel neues zu berichten gab (vielleicht war es den Abschleppern zu kalt?) schaue ich regelmäßig in die Aufrufstatistiken von nepperschlepper.de. Dabei fiel mir heute auf, dass viele Besucher von einem Link der Seite www.parkraeume.com auf nepperschlepper kommen! Da ich nicht annehme, dass Herr Gehrke von der Parkräume KG in München seine neue Liebe zu mir entdeckt (da ich weiss, dass Sie mitlesen: Hallo Herr Gehrke!) und auf diesen Blog verlinkt hat, bin ich der Sache auf den Grund gegangen – und dabei vor lachen fast vom Stuhl gefallen. Anscheinend hat irgendjemand die Seite parkraeume.com gehackt, oder Herr Gehrke hat versäumt, sie für sich zu reservieren: auf jeden Fall hat ER die dort hinterlegten Inhalte sicher nicht eingestellt *grins*. Laut WHOIS Abfrage gehört die Seite einem Linh Wang aus HongKong. Wer auch immer Du bist Linh Wang – ich hab mich amüsiert und freue mich eine weitere Seite für meine Blogroll zu haben…
Übrigens auch Hallo an die fast 20.000 Besucher, die diese Seite jeden Monat aufrufen. Ich hoffe dem einen oder anderen mit den bereitgestellten Informationen behilflich gewesen zu sein !
Posted by admin on 02/10/2011 at 16:42 under Allgemein, Parkräume KG München.
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Der “Abschlepper von Augsburg” bleibt in Haft, der BGH hat die Revision abgewiesen.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Augsburger-Parkplatzsheriff-muss-ins-Gefaengnis-_arid,2360612_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Mit einem weiteren Urteil gegen einen anderen Abschleppabzocker wird in naher Zukunft gerechnet.
Posted by admin on 02/10/2011 at 16:20 under Allgemein.
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Mit Urteil vom 05.08.2010 wurde nun Parkräume KG auch von dem Amtsgericht Berlin-Mitte zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen zurückzahlen. Das Gericht hielt nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €, Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 Urteil vom 05.08.2010.
Posted by admin on 09/08/2010 at 20:04 under Parkräume KG München, Uncategorized.
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Entgegen geäußerter Befürchtungen hat nicht Herr Gehrke, sondern eine defekte Festplatte nepperschlepper.de vom Netz genommen! Und da es eh Zeit für eine neue Softwareversion war, wurde die auch gleich aktualisiert.
Viel Spaß in der neuesten Version von www.nepperschlepper.de !
Posted by admin on 08/12/2010 at 23:20 under Allgemein.
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Posted by admin on 05/17/2010 at 13:58 under Allgemein.
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Ein netter Bericht zur Parkräume KG und ihrer Tätigkeit in Berlin.
Das ganze übrigens auch mit mir, falls jemand neugierig sein sollte, wie ich aussehe
Posted by admin on 05/06/2010 at 19:53 under Allgemein.
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Posted by admin on 05/06/2010 at 19:49 under Allgemein.
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Hallo liebes Nepperschlepper.de Team
kurz zum Sachverhalt!
Ein Bekannter hatte auf dem Stadtmarktparkplatz in der Balanstraße / Chiemgaustraße geparkt.
Er ging zum Einkaufen und kam zurück auf den Parkplatz und das Auto war weg.
Die Parkräume “banditen” wollten 250 €, dann gibts den Standort des Fahrzeugs.
Da mein Bekannter sein Handy im Auto hatte liegen lassen, bin ich auf die Idee gekommen, über den Mobilfunkanbieter “o2″ das Handy orten zu lassen. Glücklicherweise konnte das Auto in Trudering aufgefunden werden.
Wir haben also ohne zu bezahlen unser Auto wieder.
Jetzt meine Fragen:
>Inwiefern, kann jetzt das Abschleppunternehmen an sein Geld kommen?
> Haben wir uns damit strafbar gemacht?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
-Auf Wunsch des Einsenders ohne Namensnennung-
Posted by admin on 05/05/2010 at 19:38 under Allgemein.
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